Fahrrad-Leasing mit JobRad

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Der Bikepark Dissen unterstützt Fahrrad-Leasing mit JobRad – Bike-Leasing. JobRad® macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder. JobRäder ziehen Fachkräfte an, halten Mitarbeiter fit und schützen die Umwelt. Ein von der Firma unterstütztes Rad ist mehr als Gehalt.

Jetzt per Fahrrad-Leasing Ihr Wunschrad sichern

Mit dem Bikepark & JobRad erhalten Sie per Fahrrad-Leasing die Möglichkeit, Ihr Wunschrad zu beziehen, inkl. Steuerersparnis. Dank einer neuen Steuerregelung gilt das Dienstwagenprivileg  nun auch für Fahrräder und E-Bikes.

So einfach funktioniert Fahrrad-Leasing mit Bikepark & JobRad

  1. Suchen Sie Ihr Wunschrad im Bikepark aus

  2. Unterschreiben Sie den Überlassungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber

  3. Sobald die Bestellung freigegeben wurde, können Sie Ihr Wunschrad beim Händler abholen.

    * eine detaillierte Beschreibung finden Sie hier

Fragen Sie einfach in der Personalabteilung

 

Fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach, ob Ihr Arbeitgeber bereits JobRad anbietet. Oder informieren Sie doch Ihren Arbeitgeber, Freunde und Kollegen über das Dienstfahrrad-Konzept.

Fahrrad-Leasing mit JobRad einfach per Video erklärt

 

 

Der Fahrrad-Leasing Rechner

 

 

Weitere Infos zum Fahrrad-Leasing

1) Kunde legt Benutzerkonto im meinJobRad-Portal an.

2) Wunschrad inkl. leasingfähigem Zubehör im Online Shop aussuchen

3) über Email | Telefon | Kontaktformular Kontakt aufnehmen und JobRad Bestellung mitteilen (alternativ: JobRad als Bezahl-Option in Kaufabwicklung)

4) Online Shop erstellt Angebot, lädt es direkt ins meinJobRad-Portal hoch (alternativ: schickt Angebot per PDF und Kunde lädt es selber hoch)

5) Kunde lädt unterschriebenen Überlassungsvertrag ins mein JobRad-Portal hoch und bestätigt Angebot durch Abschluss des Bestellantrags

6) nach Freigabe durch Arbeitgeber und durch JobRad wird das Wunschrad bestellt

7) Versand des Rads (alternativ: Abholung inkl. Zusendung des Abholcodes per Mail)

8) Leasingraten werden monatlich vom Bruttolohn einbehalten

Gehaltsumwandlung

Das erste Barlohnumwandlungsmodell speziell für (Elektro-) Fahrräder

Bei der Barlohnumwandlung, die häufig auch als Synonym zu Gehaltsumwandlung verwendet wird, entscheidet der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sog. Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads.

Ausführliche Informationen zum Thema Gehaltsumwandlung finden Sie im Lexikon für das Lohnbüro 2016.

Welchen Vorteil hat die Umwandlung?

Der Arbeitgeber kann ohne weiteres Zuschüsse zur Leasingrate des Arbeitnehmers zahlen, um so anderweitige Zuschüsse zur betrieblichen Mobilität auszugleichen und eine gerechte Bezuschussung aller Mitarbeiter zu gewährleisten.

Durch die Umwandlung unter Anwendung der 0,25 %-Regel entsteht ein steuerlicher Vorteil, der die Gehaltsumwandlung attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer macht.

 

0,25 %-Regel: Jetzt auch für Fahrräder und E-Bikes

Mit dem Dienstrad ins Büro: Neue Steuerregelung macht den Weg frei

Im November 2012 haben die Finanzminister der Länder in einem Erlass rückwirkend für das Jahr 2012 entschieden, dass das so genannte Dienstwagenprivileg ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Unternehmen haben nun die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens ein Dienstfahrrad zur Verfügung zu stellen.

Seit 2012 findet § 8 Absatz 2 Satz 2 EStG wie bei Dienstwägen auch bei Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes Anwendung. Für den Arbeitnehmer bedeutet das: Der geldwerte Vorteil, der bei der Bereitstellung des Dienstrades durch den Arbeitgeber entsteht, muss mit einem Prozent des Brutto-Listenpreises monatlich versteuert werden. In einem Punkt sind Diensträder sogar besser gestellt als Dienstwagen: Der Anfahrtsweg zur Arbeit muss nicht versteuert werden.

Mit dem JobRad zum Wunschrad über den Arbeitgeber

JobRad ist der erste Anbieter eines kompletten Leasingmodells für Dienstfahrräder. Mit dem JobRad-Konzept bietet JobRad ein neues, nachhaltiges und steuerlich begünstigtes Mobilitätskonzept an und macht Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes für Pendler und Freizeitradler zu einer kostengünstigen Alternative im Vergleich zum eigenen PKW. Der Mitarbeiter erhält sein individuelles Wunschrad durch das Gehaltsumwandlungsmodell und die 0,25 %-Regel bis zu 40 Prozent günstiger, je nach Gehalt und Steuerklasse. Der Weg zum JobRad ist dabei sehr einfach: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit LeaseRad, der Arbeitnehmer sucht sich sein Wunschrad im Bikepark aus. Die monatliche Leasingrate wird dem Mitarbeiter vom Gehalt einbehalten (sog. Gehaltsumwandlung). Der Arbeitgeber kann durch einen Zuschuss an der Leasingrate zusätzliche Anreize schaffen.

 

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